Liebe Mitglieder der Bürgerinitiative,
da wir verschiedentlich angesprochen wurden, was es mit den Zäunen entlang der derzeit bestehenden Umleitung am Kleewiesenweg und an der Bahnunterführung auf sich hat, hier die Erklärung:
Es handelt sich um Reptilienschutzzäune.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg musste sie auf Anordnung der zuständigen Naturschutzbehörden nachträglich anbringen, um die auf der Roten Liste stehenden Arten,die entlang des Bahndamms leben, vor den Fahrzeugen zu schützen, die die Umleitungsstrecke befahren.
Die Schlingnatter (Anmerkung: hier am Bahndamm fotografiert) wird in Bayern als stark gefährdet eingestuft, die Zauneidechse steht auf der Vorwarnliste. Im Gutachten, das das Staatliche Bauamt zur Planung der Ortsumfahrung in Auftrag gab, heißt es:
„Essenziell für die beiden Arten ist der Bahndamm, auch als Verbindungs- und Ausbreitungsbiotop.“ „Weitere, von den beiden Arten besiedelbare Bereiche sind im Untersuchungsgebiet kaum vorhanden, jede weitere Verschlechterung kann demnach fatale Folgen haben.“
Dass eine Straße wie der landwirtschaftliche Nutz- und Fahrradweg, der ein Schutzgebiet „nur tangiert“, für streng geschützten Arten dennoch tödlich werden kann, sahen die Naturschutzbehörden nun auch so. Genauso verhält es sich mit einer „an den Rand“ geplanten Trasse. Geschütze Tiere und Pflanzen richten sich nämlich nicht nach eingezeichneten Grenzen eines Naturschutz- oder FFH-Gebietes.
Die Nord-Süd-Tangente der geplanten Ortsumfahrung Sulzbach soll sich laut Staatlichem Bauamt Aschaffenburg „an die Bahn schmiegen“. Genau dort, wo jetzt Schutzzäune aufgestellt wurden. Denn je mehr Abstand zur Bahn gehalten werden muss, desto tiefer gelangt man mit der Straße ins FFH-, Naturschutz- und Hochwasserschutzgebiet. Die verantwortlichen Planer sind sich des hochsensiblen Bereichs bewusst und einschlägige Gesetze regeln das Vorgehen in diesen Planungsgebieten, konnten wir im vergangenen Monat noch im Mitteilungsblatt lesen. Wenn dem tatsächlich so ist, warum hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg die zuständigen Naturschutzbehörden nicht über die monatelang andauernde Umleitungsstrecke im betroffenen Gebiet informiert, wie es die Gesetze vorsehen und ihre eigenen Gutachten anmahnen?