Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen F a h n (FW):
Ist die nach einem sogenannten Abstimmungsgespräch am 10.2.2015 vom Staatl. Bauamt in Aschaffenburg vorgesehene FFH-Verträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfung (Umweltgutachten) schon in Auftrag gegeben und wenn nein, welche Gründe werden hier für die Verzögerung angeführt bzw. wie ist hierzu der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf die Realisierung dieses Gutachtens (zum Beispiel zeitliche Planungen)?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bisher noch nicht beauftragt. Um den Umfang der notwendigen faunistischen Untersuchungen einzugrenzen, wurde nach dem Abstimmungsgespräch mit den Trägern öffentlicher Belange zuerst eine faunistische Planungsraumanalyse für das Untersuchungsgebiet erstellt. Deren Ergebnisse liegen seit Kurzem vor und wurden am 23. November 2015 mit der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken abgestimmt.
Darauf aufbauend bereitet das Staatliche Bauamt Aschaffenburg derzeit die Vergabe der FFH Verträglichkeitsprüfung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vor. Die Beauftragung beider Fachgutachten soll im Januar 2016 erfolgen.