Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck,
sehr geehrter Herr Högenauer!
inzwischen hatten wir Gelegenheit uns etwas genauer mit den Unterlagen zu befassen, die uns das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zur Einsicht überlassen hat. So haben wir die Zusammenfassung der Erhebung der Firma Obermeyer vom August 2014 erhalten, die Grundlage für die vorgestellte Entlastungswirkung der einzelnen Trassenvarianten sowohl auf der Informationsveranstaltung am
6. Oktober 2014 als auch bei einer Präsentation des Staatlichen Bauamtes am 17.11.2014 im Landratsamt Miltenberg gewesen sein dürfte.
Bereits auf Seite -2- der Ausfertigung, die wir erhalten haben, wird deutlich, dass uns nicht die Original-Version vom August 2014 zur Verfügung gestellt wurde, sondern ein korrigierter Bericht vom Dezember, dem Monat, in dem wir detailliertere Unterlagen vom Staatlichen Bauamt zugesagt bekommen haben. Da für uns weder die Art der Änderungen noch der Grund für die Berichtigung nachzuvollziehen ist, bitten wir dringend um Übersendung der nachweislich unveränderten Originalversion vom August 2014 incl. der ursprünglich zugehörigen Anlagen.
In unserer Ausfertigung der Zusammenfassung werden für die Verkehrserhebung folgende Befragungsintervalle ausgewiesen: 6-9 Uhr, 11-13 Uhr und 16-19 Uhr. Sind diese Befragungszeiten innerorts, an Hauptstraßen mit Verbrauchermärkten, üblich (wir konnten bisher nur vergleichbare Untersuchungen finden, bei denen der Zeitrahmen zwischen 6-10 Uhr und 15-19 Uhr lag) und darf von den vorgegebenen Befragungszeiten abgewichen werden?
In der Anlage haben wir Ihnen einen Auszug aus der Befragungsdokumentation aller Befragungsstellen mit Angabe der dokumentierten Befragungszeiten, aus der Version, die wir erhalten haben, beigefügt. Es fällt auf, dass nicht erfasst wurde, wann die Befragung endete. Geht man von der Annahme aus, dass ein Dokumentationsintervall von 30 Minuten vorlag (nur so würde man auf die vorgeschriebene Befragungszeit kommen), dann wäre an der Befragungsstelle B2 bis 13.00 Uhr und anschließend noch einmal von 13.30 Uhr bis 14 Uhr befragt worden, an der Befragungsstelle B4 durchgehend bis 14 Uhr. Wie sind die angegebenen Befragungszeiten zu verstehen und aus welchen Gründen waren sie nicht einheitlich?
Abschließend bitten wir um zwei Auskünfte zu den DTV-Zählungen:
1.) Warum ändert sich seit Einführung der Zählstelle 60209411 im Jahr 2000 auf der St2309 in jedem Zähljahr an einem anderen Abschnitt die Länge der Strecke, ohne dass sich der Standort der Stationen verändert hat? (61219408 zwischen 2000 u. 2005: -2,5 km // 60209411 zwischen 2005 und 2010: -1,5 km // 60209407 zwischen 2000 und 2005: -300m // 60209406 zwischen 2000 und 2005: +1,6 km)
2.) Zählstelle 60209737 (Jahnstraße Sulzbach):
In den Jahren 1995 und 2000 wurden hier 3191 bzw. 2843 Kfz gezählt (im Jahr 2000 an Werktagen: 3074). Nach der Öffnung der Mainbrücke stieg die Zahl auf 5293 (5633 an Werktagen). Diese Zahl bestätigte sich in der Verkehrsuntersuchung 2014 (ca. 5300 an Werktagen).
Der DTV des Jahres 2010, der vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg nach Plausibilitätskontrolle zur Erfassung freigegeben wurde, wies einen Wert von 2911 Kfz aus, an Werktagen mit 2861 sogar weniger Kfz als im Durchschnitt. Wie ist die Einschätzung der Fachbehörde zu erklären, die Zahl sei plausibel?
Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Tagen die Ursprungsversion der Zusammenfassung der Verkehrserhebung vom August 2014 erhalten werden sowie eine Stellungnahme, aus welchem Grund und in welchem Umfang Korrekturen an diesem Dokument vorgenommen wurden.
Mit freundlichen Grüßen