Leserbrief zu „Man fordert, was längst durch Gutachten belegt ist“
Herr Burger meint die Begründung für seine vermeintlich „umweltverträgliche und vernünftigste [Nord-Süd-] Variante“ in einem Statement der Regierung von Unterfranken aus dem Jahr 1984 bzw. 1985 gefunden zu haben. Unerwähnt lässt er hierbei, dass die Main-Auen zu dieser Zeit noch gar nicht als Naturschutz- bzw. FFH-Gebiet ausgewiesen waren. Dies ist erst 1994 erfolgt, was folglich den Schutzstatus des Gebietes gravierend erhöht hat. Wie viel also die über dreißig Jahre alten Einschätzungen heute noch wert sind und weshalb, wie er schreibt, „immer wieder teure Gutachten erstellt“ werden müssen, beantwortet sich damit wohl von selbst. Wenn im Rahmen einer Baumaßnahme Eingriffe in ein FFH-Gebiet und nicht zu vergessen auch Enteignungen möglich sind, können wohl gerade die Bürger, deren Eigentum betroffen sein wird, vom Maßnahmenträger die ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Alternativenprüfung erwarten. Genau dies wird derzeit getan. Auch wenn es einigen ein Dorn im Auge ist, dass die Bürgerinitiative auf mögliche Fehler in den vorliegenden Gutachten hingewiesen hat, so sei weiterhin erwähnt, dass ein späterer Hinweis, im Rahmen der Planfeststellung, das Verfahren noch um ein Vielfaches länger hinausgezögert hätte.
Herr Burger meint, jeder der sich zu Wort meldet, sollte sich mit der Vorgeschichte der Planungen befassen. Aus diesem Grund nachstehend einige Auszüge aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange von 2005 zu den Nord-Süd-Varianten westlich der Bahn, die ich gefunden habe: Landratsamt Miltenberg/Naturschutz: „Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken.“ Wasserwirtschaftsamt bzgl. Wasserschutzgebiet: „Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Errichtung der Straße in der Zone II grundsätzlich abzulehnen.“ Wasserwirtschaftsamt bzgl. Überschwemmungsgebiet: „Beide Trassen kommen jedoch, mit Ausnahme des südlichen Bereichs, vollständig im Überschwemmungsgebiet zu liegen.“ „Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Planung im Überschwemmungsgebiet abzulehnen[…]“ Straßenbauamt Aschaffenburg: „Die vorgesehene Linienführung parallel zur Bahnlinie im Mainvorland stößt unseres Erachtens hinsichtlich des Überschwemmungsgebietes, des FFH-Gebietes und der Betroffenheit der Gemeinde Niedernberg auf unüberwindbare Probleme.“
Im Gegensatz zu Herrn Burger sehe ich weiterhin das Benennen von Fakten nicht als „Stimmungsmache“. Vielmehr scheint es mir im vorliegenden Fall immer wieder notwendig zu sein.
Marion Gado Sulzbach