Liebe Mitbürger,
in diesen Tagen fragen sich viele Bürger, ob unsere Behörden und Politiker den Zeitgeist erkennen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung und Möglichkeiten danach handeln. Bitte sehen Sie dazu den Abdruck eines Leserbriefes, der in diesen Tagen im Main-Echo zu finden ist.
Gibt es Ausgleich für Rodung ?
Diese Verkehrssicherungsmaßnahmen waren wohl mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Grundsätzlich liegt es sicher im Interesse der Bürger, dass diese Maßnahmen – werden sie als notwendig erachtet – verantwortungsbewusst durchgeführt werden. Ob man im vorliegenden Fall nur durch eine Fällung dieser Verantwortung gerecht werden konnte, können wohl nur hochstudierte Fachleute beurteilen.
Dem Laien stellt sich die Frage, ob – insbesondere bei den gesunden Bäumen – nicht auch das Einkürzen von Ästen genügt hätte, wie zum Beispiel bei Autobahnen, Bundes- oder Staatsstraßen durchaus üblich. Dem – auf dem Papier – streng geschützten Sulzbacher Naturschutzgebiet wurden diese schonenderen Maßnahmen ganz offensichtlich nicht zuteil. Offen bleibt, ob den restlichen markierten Bäumen das gleiche Schicksal droht.
Stämme abtransportiert
Die Feststellung der Sprecherin des Landratsamtes, die gefällten Bäume blieben als Totholz liegen, ist so leider nicht eingetreten. Die gesunden Stämme wurden bereits abtransportiert. Dagegen sollen Teile des Totholzes noch immer im Wasser liegen.
Man darf sich also fragen, was genau abgesprochen worden ist. Sollte eine Umgehungsstraße durch die Sulzbache Mainauen gebaut werden, so müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die wegen des Straßenbaus notwendigen Eingriffe in die Natur artenschutzrechtlich auszugleichen. Im Gutachten ist zum Beispiel vermerkt: »Letztendlich entscheidend ist aber die Anzahl der Höhlenbäume, die durch die Baumaßnahme direkt betroffen wäre.«
Bürgerinitiative fragt nach
Etwas, das bei Baubeginn gar nicht mehr vorhanden ist, weil es schon im Vorfeld durch Rodungsmaßnahmen vernichtet wurde, wird also sicher nicht mehr beachtet und ausgeglichen werden müssen.
Die Bürgerinitiative »Lebenswertes Sulzbach« hat aus diesem Grund bei der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt, wie es sich mit Ausgleichsmaßnahmen für diese Rodungen verhält und inwieweit die wiederkehrenden Eingriffe der Vergangenheit in die Bewertung des gesetzlich verankerten Verschlechterungsverbotes für das Naturschutzgebiet einfließen werden. Schließlich geht es hier um ein Stück Natur, das die Regierung in Würzburg im vergangenen Jahr noch als »Unterfrankens Juwelen« bezeichnet hat.
Eines ist sicher: Keine Frau würde so mit ihren wertvollsten Schmuckstücken umgehen.
Marion Gado, Sulzbach
Natur schützen statt Bäume fällen
Wir Sulzbacher haben hier ein streng geschütztes Naturschutzgebiet, das seines Gleichen sucht, in dem man nicht nur den viel zitierten Wolpertinger findet, sondern tatsächlich auch lächelnde Menschen bei einem Spaziergang trifft. Ein Juwel sollte besser geschützt werden, gerade von den Behörden, die für diesen Schutz verantwortlich sind. Antje Mitchell, Sulzbach