Bürgerversammlung 2017 in Sulzbach

Am 17. Februar fand die Bürgerversammlung für den Ortsteil Sulzbach in der Braunwarthsmühle statt. Wie gewöhnlich trug der Bürgermeister zu den üblichen Punkten vor. In der Rubrik „Wünsche und Anträge“ wurde jedoch ein hoch interessantes Thema angeschnitten. Bitte lesen Sie dazu nachstehend eine detaillierte Ausarbeitung.

 

Im Namen der Bürgerinitiative „Lebenswertes Sulzbach“ stelle ich hiermit folgenden Antrag:

Der Markt Sulzbach möge beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg Tempo 30 an der ST2309, in Höhe der Senioren-Tagespflege der Caritas (Bahnhofstr. 14), beantragen.

Begründung:

In der STVO ist unter § 45 Abs. 9, Punkt 6 geregelt, dass eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Alten- und Pflegeheimen eingerichtet werden kann.

Die Definition eines Pflegeheims(1) trifft auf die Tagespflegestation in Sulzbach zu.

Da die Erteilung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Einzelfall dennoch geprüft werden muss, möchte ich auf weitere Synergieeffekte im Bereich der Gefahrenabwehr und Unfallverhütung in diesem Bereich hinweisen und bitte diese in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen:

1. Der Bereich vor der Tagespflege ist verkehrlich stark belastet, stellt also eine große Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, hier insbesondere für ältere Personen und Kinder, dar.

2. Auf Höhe der Tagespflegestation zweigen von der ST 2309 zwei stark befahrene Seitenstraßen ab. Somit ist auch ein hoher Abbiegeverkehr von bzw. zur Staatsstraße zu verzeichnen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre auch für diese Gefahrensituation ein Sicherheitsgewinn.

3. Im gleichen Gebäudekomplex befinden sich weitere stark frequentierte Einrichtungen, wie die Apotheke der Gemeinde, eine Krankengymnastik- und Physiotherapiepraxis, daneben mehrere Ladengeschäfte. Somit ist auch hier von Passanten auszugehen, die körperliche Beeinträchtigungen aufweisen können und daher besonderen Schutz im Straßenverkehr genießen.

4. Bei der Planung des Gebäudekomplexes wurden, trotz des Standortes an der viel befahrenen Staatsstraße, 15 Parkplätze eingerichtet, die sämtlich vorwärts eingefahren werden müssen. Dies hat zur Folge, dass die Verkehrsteilnehmer beim Ausparken rückwärts auf die Staatsstraße fahren und sich in den fließenden Verkehr einfädeln müssen. Nach STVO muss jedoch beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. An dieser Gefahrenstelle ist dies oft nur schwer möglich. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung könnte hier zumindest eine Verbesserung erzielt werden.

5. Der Gebäudekomplex befindet sich kurz nach einer scharfen Kurve, durch die das Einsehen der Straße beim Überqueren erschwert wird. Eine geringere Geschwindigkeit wäre auch aus diesem Grund ein Beitrag zur Verkehrssicherheit.

6. Die weiterhin durch die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h zu erreichende Lärm- und Feinstaubreduzierung würde für die Anwohner der vielbefahrenen ST2309 eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten.

In der Begründung zur Änderung der STVO in Bezug auf eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 in sensiblen Bereichen wurde darauf hingewiesen, dass, sofern durch die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn (…) zu erwarten ist, von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch gemacht werden könnte.

Ich hoffe anhand der aufgezählten Fakten den zu erwartenden zusätzlichen Sicherheitsgewinn deutlich gemacht zu haben und somit auf eine erfolgreiche Prüfung des Antrages.

Marion Gado

i.A. der BI „Lebenswertes Sulzbach“

(1) Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden.(Auszug aus der Begründung zur Änderung der STVO)

 

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Als weiteren Punkt wurde von uns auch eine Verkleidung der Betonmauern in der Bahnhofstraße mit schalldämmenden Ziegeln beantragt. Auch damit zeigen wir der Marktgemeinde Lösungswege auf, um die Lebensqualität in den zentralen Durchgangsstraßen zu verbessern.

Bleibt noch zu erwähnen, dass wir uns für einen besseren Belag auf den Parkplätzen einsetzen und eine entsprechende Abhilfe beantragt haben.