Unter dieses Motto könnte man den Erklärungsversuch des Rates Sulzbach stellen, warum die gemeinsame öffentliche Sitzung mit dem Rat Niedernberg nicht gewünscht war.
Im Tagesordnungspunkt 10 wird so argumentiert, dass in dieser Sitzung auch über die Gemarkungsgrenzen gesprochen werden sollte und ich zitiere diesen Ausschnitt aus dem Mitteilungsblatt vom 1.August 2014:
„somit eventuell private Grundstückseigentümer betroffen sein könnten“
Sieht man sich die gesamte Agenda an, dann darf man schon fragen, welcher Zeitraum für alle dort aufgeführten Punkte veranschlagt sein sollte, da praktisch jeder Punkt über Nachfragen zu Diskussionen hinführen würde. Selbst wenn die Punkte in einzelnen Ausschüssen beraten werden sollten, sind doch in der Gesamtheit Rahmenbedingungen festzuschreiben. Bitte sehen sie nachfolgend – wie im Mitteilungsblatt ausgedruckt – die vorgeschlagenen Beratungspunkte des Sulzbacher Rates
– Weiterentwicklung des Unterzentrums Sulzbach-Niedernberg
– Gemarkungsgrenzen
– Verkehr
– Brückensteg nach Niedernber